Beratung und Vertretung
Martin Dreifuss berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Verfahren und unterstützt bei aussergerichtlichen Lösungen sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Typische Themen
- Scheidungs-, Eheschutz- und Unterhaltsverfahren
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Kinder- und Erwachsenenschutz sowie Kindesrecht
- Sorge- und Betreuungsfragen
- Unterhaltsberechnungen
- Eheähnliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften
Vorgehen
Im ersten Schritt werden Ausgangslage, Ziele und Dringlichkeit geklärt. Anschliessend lässt sich beurteilen, ob eine Vereinbarung sinnvoll ist oder ob ein gerichtliches Vorgehen erforderlich wird.
Eine erste Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandatsverhältnis. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.
